AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen RAPID MANUFACTURING AG (Version 1.01 vom 27. April 2020)

Geltungsbereich: Vorbehältlich abweichender schriftlicher Individualabreden gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
sämtliche rechtsgeschäftlichen Beziehungen zwischen der RAPID MANUFACTURING AG und ihren Kunden.

Geltungsbeginn: Mit der Aufgabe der Bestellung eines Produktes, mit der Vornahme des Kaufs eines Produktes oder mit der
Erteilung eines Auftrages an die RAPID MANUFACTURING AG akzeptiert der Kunde die vollumfängliche Geltung dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Preise: Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken oder in Euro je nach Absprache und sind auch in Schweizer
Franken oder Euro zu begleichen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer, andere gesetzliche Abgaben oder Steuern, weitere Abgaben
und Gebühren ähnlicher Art, Versandkosten sowie Transportversicherungskosten sind in den Preisen nicht inbegriffen und gehen
zusätzlich zu Lasten des Kunden, wenn nicht anders ausgemacht.


Offerten: Die Angebote sind gültig bis zu dem auf den Angeboten ausgewiesenen Enddatum. Es sind nur Angebote aus unserem Auftragsbearbeitungsprogramm Bexio verbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich als unverbindlich gekennzeichnet wurden. Sonstig kommunizierte Angebote gelten als unverbindlich und freibleibend.


Zahlungsmodalitäten: Die Rechnungen sind binnen 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zu bezahlen.
Zu Teilzahlungen ist der Kunde nicht berechtigt. Der Kunde ist auch weder berechtigt, Zahlungen wegen Beanstandungen
zurückzuhalten noch ist er berechtigt, seine Schulden gegenüber der RAPID MANUFACTURING AG mit anderweitigen
Gegenforderungen gegenüber der RAPID MANUFACTURING AG zu verrechnen. Die RAPID MANUFACTURING AG hält sich das
Recht vor, bei grösseren Aufträgen z.B. die über eine längere Zeitspanne dauern, Teilrechnungen zu erstellen oder eine
Vorauszahlungspauschale zu verlangen.


Zahlungsverzug: Der Kunde gerät mit Ablauf der 30-tägigen Zahlungsfrist ohne weiteres in Verzug. Der von diesem Zeitpunkt an
geschuldete Verzugszins beträgt 5 % pro Kalenderjahr. Bei zusätzlichen Zahlungsaufforderungen wird dem Kunden neben dem
dannzumal bereits fälligen Verzugszins für jede Zahlungsaufforderung je eine pauschale Umtriebsentschädigung von CHF 20.00
belastet.


Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Kaufpreisschuld behält sich die RAPID MANUFACTURING AG
an allen verkauften Produkten und Dienstleistungen das Eigentumsrecht vor und ist berechtigt, ohne Mitwirkung des Kunden und
damit einseitig eine entsprechende Anmeldung zur Eintragung im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.


Lieferungen: Die RAPID MANUFACTURING AG versucht alles in ihrer Macht stehende, um die von ihr angegebenen Lieferfristen
einzuhalten, ohne dafür Gewähr zu übernehmen. Teillieferungen sind zulässig. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Erfüllung seiner
Verpflichtungen aus Teillieferungen von der Erfüllung der gesamten Bestellung abhängig zu machen. Die Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen durch den Kunden ist bei Lieferverzug in jedem Fall ausgeschlossen.

Für Lieferungen ausserhalb des gemeinsamen Binnenmarktes der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein ist der Kunde verantwortlich für die Einhaltung aller einschlägigen Ausfuhr- und Einfuhrvorschriften.


Diskretion: Beide Parteien werden keinerlei Informationen aus dem Geschäftsbereich des andern, die weder allgemein zugänglich noch bekannt sind, Dritten offenbaren und alle Anstrengungen unternehmen, um Dritte am Zugang zu diesen Informationen zu hindern. Andererseits darf jede Partei in ihrer angestammten Tätigkeit Kenntnisse weiterverwenden, die sie bei der Geschäftsabwicklung erwirbt.

Die Parteien überbinden diese Geheimhaltungspflicht auch ihren Mitarbeitern, Angestellten und Beauftragten.


Datenschutz: Wir verweisen auf die aktuell gültigen Datenschutzrichtlinien auf unserer Webseite. Ihre personenbezogenen Daten werden vor allem zur Korrespondenz mit Ihnen und für die Zwecke erhoben, verarbeitet und gespeichert, zu diesen Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Soweit zur Ausführung der Aufträge oder von Ihnen gestellten Anfragen notwendig, werden wir Informationen auch an unsere verbundenen Unternehmen oder Dritte weitergeben. Bei der Weitergabe beschränken wir uns auf diejenigen Informationen, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind. Unsere verbundenen Unternehmen oder Dritte werden in jedem Fall auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze verpflichtet.


Höhere Gewalt: In allen Fällen höherer Gewalt, ist die RAPID MANUFACTURING AG von der Einhaltung der Lieferfristen
vollumfänglich entbunden, ohne dass dem Kunden diesfalls das Recht zusteht, vom Rechtsgeschäft zurückzutreten und/oder
Schadenersatzansprüche geltend zu machen.


Garantie (Gewährleistung): Die RAPID MANUFACTURING AG gewährt auf hergestellte und/oder veredelte Fabrikationen keine
Garantie.



Schlussbestimmungen

Teilnichtigkeit und Abänderungen: Nichtigkeit einzelner Teile dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder der
darauf Bezug nehmenden Verträge zwischen den Parteien berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Abänderungen
dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen Zustimmung der RAPID
MANUFACTURING AG.


Rechtswahl und Gerichtsstand:
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der RAPID MANUFACTURING AG und dem Käufer
unterstehen schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand sämtlicher Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den einzelnen
Lieferverträgen ist der Sitz der RAPID MANUFACTURING AG, 8153 Rümlang/ZH, Schweiz.



Tel: 0041 44 818 00 88

E-Mail: info@rapidmanufacturing.ch

Verantwortlich: Rapid Manufacturing, Alain Stebler

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